Neue Regeln gelten auch für Waffen-Teile

Enzkreis

Enzkreis (pm). Seit einer Gesetzesänderung unterliegen nicht nur bestimmte Waffen, sondern auch viele Waffenteile einer Anzeige- und Anmeldepflicht. Darauf weist das Landratsamt Enzkreis in einer Mitteilung hin. „Der Besitz größerer Magazine und Magazin-Gehäuse war bisher waffenrechtlich unerheblich. Nach der Neuregelung ist jedoch unter Umständen Handlungsbedarf gegeben, damit sie nicht zu verbotenen Gegenständen werden und ihr Besitz in der Folge strafbar wäre“, klärt Oliver Müller, der Leiter des Ordnungsamtes, auf.

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