Neue Gefahr lauert im Internet: Wucher
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Weil ein „Dienstleister“ die Notlage einer Frau aus Mühlacker ausnutzt, wird er zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt
Im Amtsgericht Maulbronn sollte in dieser Woche ein Fall von Wucher verhandelt werden. Doch an welchem Punkt wird aus einer „Dienstleistung“ eine Gaunerei, und wie kann sich der Kunde davor schützen? Richter, Polizei und Handwerkerschaft geben Antworten.
Handwerker sind oftmals die Retter in der Not – doch wenn unseriöse Trittbrettfahrer Wucherpreise verlangen, können sie sich schnell als neue Plage entpuppen.
Maulbronn. Fast jeder hat sich schon einmal versehentlich aus seiner Wohnung ausgeschlossen, und wer in seinem Haus einen Wasserrohrbruch erlebt, ist ebenfalls nicht zu beneiden. An Wochenenden und Feiertagen oder mitten in der Nacht bleibt den Betroffenen oft nur ein Anruf beim Notdienst, und weil in der akuten Misere die Zeit für eine genauere Recherche fehlt, wählen viele die erstbeste Nummer, die das Internet ausspuckt. Geraten die Kunden dabei an den falschen „Dienstleister“, kommt zum Schaden noch die Abzocke.
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