Neue Auflagen für Schlachtungen
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Enzkreis (pm). Wer gewerblich Tiere schlachtet, muss dafür die notwendige Sachkunde nachweisen. Dazu zählt auch die Schlachtung und Vermarktung von eigenem Geflügel oder Kaninchen. Alte Nachweise nach Paragraf vier der Tierschutz-Schlachtverordnung würden nur noch bis zum 8. Dezember gelten. Darauf weist das Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises hin.
Die bislang gültigen Anforderungen umfassten lediglich die Ruhigstellung, Betäubung, Tötung und Entblutung der Tiere. In der erweiterten Fassung gehörten auch die Handhabung und Pflege dazu, erinnert die Behörde. Die Sachkunde werde im Rahmen einer Schulung erworben und durch eine Prüfung nachgewiesen. Die Schulung könne verkürzt werden für diejenigen, deren Ausbildung bis 31. Dezember 2012 als Sachkunde anerkannt worden sei.
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