Neue Anforderungen an Motorsägenkurse
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Enzkreis (pm). Im Staatswald des Landes Baden-Württemberg gelten seit dem 1. April neue Anforderungen an Motorsägenkurse von Brennholz-Selbstwerbern. Dies hat Auswirkungen auf die Anerkennung bereits absolvierter Kurse, aber auch auf die Bedingungen für den Brennholzverkauf im Staatswald. Die Anforderungen richten sich nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Kurse, die nach dem Stichtag 1. Januar 2016 durchgeführt werden, müssen sich nach diesen Vorgaben richten. Bei den Kursen von ForstBW, zum Beispiel des Hauptstützpunkts Calmbach, ist dies der Fall. Anerkannte Kurse, die vor dem 1. Januar 2016 absolviert wurden, bleiben weiterhin gültig, wenn die Kursinhalte aus der Bescheinigung hervorgehen. Die aktualisierten ABGs für den Brennholzkauf im Staatswald (Brennholz lang und Flächenlose) sowie Bestellformulare stehen auf den Internetseiten des Forstamts (www.enzkreis.de/Forstamt) oder sind bei den Revierförstern vor Ort erhältlich.
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