Nervenarzt und Gericht sind sich nicht einig
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28-Jähriger muss sich wegen räuberischen Diebstahls und Körperverletzung verantworten – Verhandlung wird weiter fortgesetzt
Pforzheim (weg). Es ist schwierig, wenn Sachverständige und Strafkammer auch nach dreitägigem Prozess zu offensichtlich entgegengesetzten Ansichten gelangen. In der Verhandlung gegen einen 28-Jährigen wegen räuberischen Diebstahls, Körperverletzung und Widerstandes (wir berichteten) geht es für den Angeklagten darum, ob er für unbestimmte Dauer in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden muss, wie es der Nervenarzt Dr. Michael Schulte als Sachverständiger befürwortet, oder ob er eine zweieinhalbjährige Haftstrafe abzusitzen hat, wozu die Richter zu neigen scheinen. Diese Strafe hatte im vergangenen März das Schöffengericht ausgesprochen und war später von der Berufungskammer bestätigt worden.
Im August und September 2016 hatte der Angeklagte Passanten Geld, Geldbeutel, Handtasche und Fototasche entrissen, oder zu entreißen versucht, hatte sich am Ausgang eines Einkaufsmarktes rabiat geweigert, seinen Rucksack zu öffnen, in dem die Marktleiterin Gestohlenes vermutete, was aber nicht der Fall gewesen war, und hatte schließlich im September in einem anderen Einkaufsmarkt tatsächlich Waren ohne Bezahlung mitgehen lassen.
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