Mordprozess nähert sich dem Finale

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Koryphäen der Rechtsmedizin liefern entscheidende Hinweise zum Tod eines Pforzheimer Schmuckhändlers. Vergiftung durch K.-o.-Tropfen und eine Atemdepression löschen ein Leben aus. Widersprüche zur Version des Angeklagten.

Pforzheim/Karlsruhe. Wie ist ein 57-jähriger Pforzheimer Schmuckhändler am 21. Juni 2019 gestorben? Diese Frage beschäftigt die Schwurgerichtskammer am Landgericht Karlsruhe bereits seit Monaten. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 37-jährigen Geschäftspartner vor, sein Opfer aus Habgier erst mit K.-o.-Tropfen betäubt und dann durch Strangulation getötet zu haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe, der Schmuckhändler habe sich die K.-o.-Tropfen selbst eingeflößt und sei dann gestorben. Er sei daraufhin in Panik geraten und habe die Leiche im deutsch-französischen Grenzgebiet entsorgt und in Brand gesteckt.

Bereits mehrere rechtsmedizinische Institute haben die Spuren am Leichnam ausgewertet, um dem Rätsel der Todesursache auf die Spur zu kommen. Weil sich bis zuletzt immer noch kein eindeutiges Bild ergeben hat, wurden jetzt sogar die Proben, die dem Opfer in Straßburg und in Heidelberg entnommen wurden, für ein histologisches Gutachten an das Institut für Rechtsmedizin in Genf weitergeleitet. Am gestrigen Freitag lag das Gutachten vor, mit dem sich die Schwurgerichtskammer dann umgehend befasst hat.

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