Mordprozess: Richter setzen Puzzle zusammen
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Angeklagter präsentiert Unschuldsversion – Zeugen zeichnen ein ganz anderes Bild des getöteten Schmuckhändlers
Pforzheim/Karlsruhe. Ein Puzzlespiel muss das Schwurgericht des Landgerichts Karlsruhe zusammensetzen, um sich ein Urteil zu bilden, ob der 37-jährige angeklagte Deutsche am 21. Juni 2019 wirklich einen Pforzheimer Schmuckhändler mit K.o.-Tropfen betäubt, ihn dann durch Strangulation getötet und ihm Juwelenschmuck im Wert von 60000 Euro sowie eine Rolex im Wert von 6500 Euro abgenommen hat. Mord in Tateinheit mit Raub wirft ihm Oberstaatsanwalt Harald Lustig vor. Dass in der Anklageschrift auch noch der Besitz kinderpornografischer Dateien steht, ist in dem Indizienprozess fast nur noch ein Randaspekt. Auch wenn der Angeklagte wegen genau desselben Vergehens bereits in den USA eine Haftstrafe verbüßt hat, obwohl er, so seine Behauptung, völlig unschuldig gewesen sei.
Unschuldig im Sinne der Anklage sei er auch diesmal. Nur dass er die Leiche des Schmuckhändlers beseitigt habe, stimme. Getötet habe er ihn aber nicht. Vielmehr habe der Schmuckhändler sich selbst, absichtlich oder aus Versehen, mit K.o.-Tropfen getötet, weil er ihn damit konfrontiert habe, dass er hinter seinem Rücken krumme Geschäfte mache, und ihn, so zumindest die Behauptung des Angeklagten, mit der K.o.-Tropfen-Geschichte in Verruf bringen wollte.
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