Mordprozess: Rätsel um Todesursache

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Strangulationsmerkmale, Alkohol und K.-o.-Tropfen

Pforzheim/Karlsruhe. Der Prozess um den vermeintlichen Mord an einem Pforzheimer Schmuckhändler wirft neue Rätsel auf. Der Angeklagte bestreitet energisch, seinen Geschäftspartner getötet zu haben. Vielmehr habe dieser sich selbst mit K.-o.-Tropfen betäubt und sei dann in seiner Werkstatt gestorben. Die Staatsanwaltschaft geht aber nicht von einem Tod durch K.-o.-Tropfen aus, sondern durch Strangulation, wobei der Angeklagte die K.-o.-Tropfen benutzt haben soll, um sein Opfer kampfunfähig zu machen. Woher die Strangulationsmerkmale stammen, konnte der Angeklagte bislang nicht schlüssig erklären und verwies nur darauf, dass er den leblosen Körper des Schmuckhändlers vom Boden habe hochhieven und wieder in einen Stuhl setzen wollen.

Diese Darstellung passt zu den Verletzungsmerkmalen an der Leiche, die der Angeklagte nach Frankreich gebracht und angezündet hat. Ein Ermittler der Pforzheimer Polizei beschrieb sie jetzt im Zeugenstand so: Hämatome am Schulterblatt, im Brustbereich und am Rücken, außerdem massive Einblutungen am vorderen Halsbereich. Daraus hatten die Experten in Frankreich, die die Leiche als Erste obduziert haben, auf Tod durch Ersticken/Strangulation geschlossen. Ein Sachverständiger wollte jetzt vor dem Schwurgericht des Landgerichts Karlsruhe allerdings nicht ausschließen, dass die Hämatome von einem Sturz des Opfers stammen können und die Einblutungen am Hals davon, dass der Angeklagte die Leiche in sein Auto gezerrt habe. Obwohl, so der Sachverständige weiter, einiges für Strangulation spreche, aber eben nicht zweifelsfrei.

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