Mordprozess: Angeklagter ist schuldfähig

Archiv

Gestörtes Sexualleben und hohe Intelligenz

Karlsruhe/Pforzheim (fg). In dem Prozess um den Mord an einem Pforzheimer Schmuckhändler wird dem Angeklagten nicht nur das Tötungsdelikt vorgeworfen. Die Ermittler haben auf seinem Computern auch kinderpornografische Dateien gefunden. Wie ein Polizist jetzt im Zeugenstand dem Schwurgericht erklärte, handele es sich um 1700 Bilder und Videos mit teilweise bizarren Darstellungen. Der Angeklagte hatte behauptet, das Material stamme von ehemaligen Mithäftlingen in den USA, wo er im Gefängnis saß – wegen Kinderpornos. Er selbst sei nicht pädophil veranlagt. Die Ermittlungen der Polizei legen allerdings einen anderen Schluss nahe. Bei einer Auswertung seiner Computerverläufe tauchten Suchbegriffe wie „Child Prostitution“, „Lolita“ oder „Teen“ auf. Aber auch der Wunsch nach einem Sklaven oder einer Sklavin für Spiele in einschlägigen Internetportalen.

Eine psychiatrische Sachverständige attestiert dem Mann eine zweifelsfreie Störung der Sexualpräferenz, die als Pädophilie zu bezeichnen sei. Auch die Geschichten von „schlimmen Erlebnissen“ während der Haftzeit in den USA mit körperlichen und sexuellen Misshandlungen nimmt sie ihm nicht so ohne Weiteres ab, will sie aber auch nicht kategorisch ausschließen. Es sei nur auffällig, dass nach seiner Rückkehr nach Deutschland keine psychischen Belastungen aufgefallen seien.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen