Mit der Fußfessel früher in die Freiheit

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Heimsheim. Acht Gefängnisinsassen haben sich bisher für die Fußfessel entschieden. Mit dem Peilsender am Knöchel sind sie sechs Monate vor dem offiziellen Ablauf ihrer Haftstrafe ins Freie gekommen. „Der Hausarrest ist eine sinnvolle Sache“, bewertet die stellvertretende Leiterin der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Heimsheim, Jeanette Beastoch, den Modellversuch, der seit Oktober des vergangenen Jahres an ausgewählten Gefängnissen in Baden-Württemberg läuft, positiv. Noch bis zum nächsten März dauert der Versuch mit der elektronischen Fußfessel an, der vom Max-Planck-Institut wissenschaftlich begleitet und am Ende ausgewertet wird. Jeanette Beastoch erklärt, welchen Vorteil der sogenannte Hausarrest für die Gefangenen hat: „Die Fußfessel bedeutet einen zusätzlichen Schritt bei der Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft.“ Übersetzt heißt das beispielsweise, dass Straftäter im Zuge des Modellversuchs früher mit ihren Familien zusammen sein können. Doch längst nicht jeder, der könnte, will sich die elektronische Fußfessel ans Bein binden. Ein Grund ist, dass manch ein Insasse in der Freiheit erst durch die Fußfessel als Straftäter erkannt wird. Denn der Sender lässt sich nur bedingt kaschieren, wie Jeanette Beastoch erklärt. Das technische Gerät sei nur wenig kleiner als ein Handy und relativ dick. Nicht in jeder Situation lasse sich das Gerät, in dem ein GPS-Sender verborgen ist, verstecken. „Das niemand Fragen stellt, kann man nicht garantieren“, macht Beastoch deutlich.

Das Foto zeigt eine elektronische Fußfessel, wie sie auch entlassene Straftäter aus der Heimsheimer Justizvollzugsanstalt nutzen. Die Häftlinge, die das Gerät im Rahmen eines Modellversuchs testen, werden von einer privaten Sicherheitsfirma überwacht, die das Funksignal der Fußfessel verfolgt. Der Hausarrest soll den Straftätern eine schnellere Wiedereingliederung in den Alltag ermöglichen.

Das Foto zeigt eine elektronische Fußfessel, wie sie auch entlassene Straftäter aus der Heimsheimer Justizvollzugsanstalt nutzen. Die Häftlinge, die das Gerät im Rahmen eines Modellversuchs testen, werden von einer privaten Sicherheitsfirma überwacht, die das Funksignal der Fußfessel verfolgt. Der Hausarrest soll den Straftätern eine schnellere Wiedereingliederung in den Alltag ermöglichen.

Jeder Gefängnisinsasse kann sich unabhängig von seinem Vergehen für die Fußfessel entscheiden. Sogar ein Straftäter, der wegen Vergewaltigung hinter Gittern sitzt, kann am Modellversuch teilnehmen. Allerdings nur, wenn er eine Therapie mit Erfolg abgeschlossen habe, betont Jeanette Beastoch. Außerdem muss ein Häftling, der für den Hausarrest zugelassen werden will, einen festen Arbeitsplatz nachweisen können. An dieser Hürde war erst kürzlich ein potenzieller Kandidat gescheitert, der nun auch die letzten sechs Monate seiner Haft hinter Gittern verbringen muss.

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