Misshandlung: Gericht glaubt dem Opfer nicht

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24-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Maulbronn. Zu einer zwölfmonatigen Freiheitsstrafe, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, hat das Amtsgericht einen 24-jährigen Angeklagten verurteilt, der im Juni 2015 seine minderjährige Freundin geschlagen, getreten und mit einem Messer geritzt hat. Zudem muss der Verurteilte 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verrichten, und ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

Am Donnerstag wurde die Hauptverhandlung mit weiteren Zeugen fortgesetzt. Wie berichtet, hatte das heute 17-jährige Opfer am Morgen nach der Tat der Mutter und zwei Freundinnen den Tatablauf geschildert und dies auch in Therapiegesprächen aufrechterhalten. Vor Gericht hingegen versuchte die Jugendliche, ihren Peiniger reinzuwaschen. Sie behauptete nunmehr, dass sie in Pforzheim in einer Schlägerei geraten sei und sich die Schnittverletzung am Bein selbst zugefügt habe. Die Lügengeschichte mit der angeblichen Körperverletzung durch ihren Freund habe sie nur erfunden, um gegen ihn etwas in der Hand zu haben, falls er die Beziehung tatsächlich beenden sollte.

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