Ministerium weist auf Abstandsregel im Publikum hin
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Reaktion auf „Missverständnisse“ bei Sportveranstaltungen
Enzkreis (pm). Die Leichtathletikverbände Baden-Württembergs weisen in einer Mitteilung darauf hin, dass das Kultusministerium die Regelungen, die wegen Corona bei Sportveranstaltungen für Zuschauer gelten, noch einmal präzisiert hat. „In den vergangenen Tagen wurden bereits einige Sportveranstaltungen unter angepassten Bedingungen durchgeführt. Dabei wurden auch Zuschauer unter bestimmten Auflagen wieder zugelassen. Im Zuge der erneuten Zulassung eines Zuschauerbetriebes kommt es bei der Auslegung der aktuell geltenden Corona-Verordnung zu Missverständnissen“, heißt es in der Mitteilung. Aus diesem Grund habe das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport seine Regelungen für die Zulassung von Zuschauern zu Sportwettkämpfen noch einmal erläutert. „Eine Blockbildung von bis zu zwanzig Personen unter den Zuschauern ist nicht zulässig“, teilt Leichtathletik Baden-Württemberg mit.
In einem Brief des Ministeriums vom 2. September stehe, dass eine Bündelung von bis zu 20 Personen ohne einen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zulässig sei. „Bei der Anwendung der Regelung kommt es offenbar zu Missverständnissen hinsichtlich des Mindestabstands unter Zuschauerinnen und Zuschauern“, heißt es in dem Schreiben des Kultusministeriums. Konkret weist das Ministerium auf die Bildung von Blöcken – etwa 20er-Blöcke – ohne die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hin. Dabei handele es sich nicht um die im Sinne von Paragraf 9 der aktuellen Corona-Verordnung zulässige Ansammlung von Personen.
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