Mindestlohn stellt Amateursport vor große Probleme
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LSV-Präsident kritisiert „bürokratisches Ungetüm“
Stuttgart/Enzkreis (pm). Die Diskussion um den Mindestlohn und seine Auswirkungen auf den organisierten Sport findet kein Ende. Der Präsident des Landessportverbandes Baden-Württemberg, Dieter Schmidt-Volkmar, fordert die Bundesregierung dazu auf, den gesamten organisierten Amateursport aus der Mindestlohnregelung herauszuhalten und eine Sonderregelung einzuführen. „Im Interesse unserer Sportvereine und Sportverbände fordere ich nach wie vor, dass der Bereich des gemeinnützigen Sports aus dem Mindestlohngesetz herausgenommen und Rechtssicherheit geschaffen wird. Ich begrüße die Änderung vom 23. Februar, nach der sogenannte Vertragsamateure und ehrenamtliche Kräfte nicht unter diese Regelung fallen sollen. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Warum aber im ehrenamtlichen Bereich die Minijobber nun über die sogenannte Aufwandsentschädigung abgerechnet werden sollen, ist mir unverständlich“, so Schmidt-Volkmar. „Kein Verein weiß nun, was er tatsächlich tun soll: Bereits bei der Minijob-Zentrale angemeldete ehrenamtlich Tätige sollen wieder abgemeldet werden. Angemeldete Vertragsspieler sollten aber angemeldet bleiben, um die Unfallversicherung zu nutzen. Und bei Übungsleitern, Sportlern und Platzwarten muss man selbst entscheiden, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Schon allein das An- und Abmelden bedeutet einen immensen Bürokratieaufwand, der kaum geleistet werden kann.“
Der LSV-Präsident kritisiert außerdem die Dokumentationspflicht. Sobald diese anfange, höre das ehrenamtliche Engagement auf, so Schmidt-Volkmar. „Über kurz oder lang wird das Erfolgsmodell Verein auf diese Weise sterben.“ Der LSV-Funktionär sagt: „Wir benötigen zeitnah Handlungsanweisungen und Regelungen und können keine weiteren vier Monate auf eine Klärung warten. Es gibt noch zu viele Fragezeichen. Darüber hinaus würden eigentlich bereits erste Bußgelder anfallen. Diese sind nicht gerade niedrig, für einen Sportverein schon dreimal nicht. Der Mindestlohn ist für den gemeinnützigen Sport ein bürokratisches Ungetüm.“
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