Mindestlohn: DGB warnt vor Ausnahmen
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Pforzheim (pm). „In Pforzheim arbeitet jeder vierte erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger als Aufstocker im Niedriglohnsektor“, kritisiert Susanne Nittel, von der DGB-Geschäftsstelle Pforzheim/Enzkreis. Von 7142 arbeitsfähigen Hartz-IV-Empfängern sei jeder Vierte berufstätig, bekomme aber nur so wenig Lohn, dass er Hartz IV beantragen müsse, um zu überleben. Dem Statistischen Bundeamt zufolge verdienen in Baden-Württemberg neun Prozent aller Beschäftigten weniger als 8,50 Euro in der Stunde.
Arbeitsministerin Andrea Nahles bringt heute das Gesetz über einen Mindestlohn ab 2015 in Höhe von 8,50 Euro in das Bundeskabinett ein. Der DGB-Kreisvorsitzende Henry Wiedemann wendet sich deshalb an die Abgeordneten Gunther Krichbaum (CDU) und Katja Mast (SPD) und warnt davor, „im Bundestag für Ausnahmen vom Mindestlohn für bestimmte Personengruppen oder Branchen die Hand zu heben“. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des DGB komme zu dem Schluss, dass „Mindestlohnausnahmen nur gerechtfertigt sind“, wenn „sie sich auf Praktikanten, Auszubildende und Ehrenamtliche beziehen“. Die Gewerkschaften machen sich dafür stark, dass auch Berufsanfänger, Saisonarbeiter, Taxifahrer und Langzeitarbeitslose vom Mindestlohn profitieren können.
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