Milde Strafe für gesprächige Angeklagte
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Nach Prügelei kommen beide Beteiligten mit blauem Auge davon
Maulbronn (md). Wie profitiert der Förderverein des Maulbronner Kinderzentrums von einer Prügelei zweier Heißsporne? Ganz einfach dadurch, dass gegen einen der Tatbeteiligten, die am Donnerstag vor dem Maulbronner Amtsgericht standen, das Verfahren wegen Körperverletzung gegen eine Geldauflage eingestellt wurde. So kann sich das Kinderzentrum nun auf 600 Euro freuen und der 40 Jahre alte Angeklagte darüber, dass sein Vorstrafenregister, in dem Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und ein Diebstahl enthalten sind, nicht weiter anwächst.
Der zweite Tatbeteiligte, der sich vor Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten muss, saß nur deshalb auf der Anklagebank, weil er seinen Strafbefehl nicht akzeptieren wollte. Der 34-Jährige, ebenfalls Türke und zurzeit arbeitssuchend, soll den 40-Jährigen laut Anklage mit einem Baseballschläger attackiert haben. Der Angegriffene soll sich wiederum mit Fausthieben zu Wehr gesetzt haben, die die Staatsanwaltschaft nicht mehr nur als Notwehr betrachtete.
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