Messerstecher ist schuldunfähig

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22-Jähriger muss auf unbestimmte Zeit psychiatrisch behandelt werden

Pforzheim (weg). Ein 22-Jähriger, der auf der Toilette einer Obdachlosenunterkunft in Pforzheim einen 51-Jährigen niedergestochen und dabei lebensgefährlich verletzt hat, wird in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Mit diesem Beschluss endete vor der Auswärtigen Großen Strafkammer in Pforzheim der Prozess wegen eines offenbar unbegründeten Angriffs im Wichernhaus (unsere Zeitung hat berichtet).

„Ich habe einen abgestochen“, hatte der 22-Jährige am Morgen des 7. Juni der Polizei über Notruf gemeldet. Irgendwie hatte er sich von dem kleinen, gebrechlich wirkenden Opfer bedroht gefühlt. Als der 51-Jährige zur Toilette ging, klappte der große kräftige Angeklagte sein Taschenmesser auf und stach mehrfach zu. Wie Richter Andreas Heidrich in der Urteilsbegründung ausführte, ist der Angeklagte schuldunfähig. Nach der Einschätzung von Sachverständigen leidet er an einer „paranoiden Schizophrenie“. Vor Jahren hatte er im Eifersuchtswahn bereits auf einen Nachbarn eingestochen.

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