Messerstecher bekommt Bewährungsstrafe

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Opfer der Attacke trägt einiges zur Eskalation bei

Karlsruhe/Pforzheim. Mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird, endete der Streit zwischen einem 45-Jährigen und seinem 67-jährigen Nachbarn und Vermieter, der darin gipfelte, dass am 30. September der 67-Jährige dem Mieter in höchster Wut ein Messer in den Bauch rammte, als der 45-Jährige wieder keine Anstalten machte, die Wohnung zu räumen. Dabei hatte der Mieter sich vor Gericht verpflichtet, spätestens zu diesem Stichtag auszuziehen.

Wie berichtet, musste sich der Täter, der sich zuvor nie etwas hatte zuschulden kommen lassen, vor dem Schwurgericht in Karlsruhe verantworten. Nicht wegen eines Mordversuchs, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte ihn die Kammer unter Vorsitzendem Richter Leonhard Schmidt jetzt zu der Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Richter waren damit in vollem Umfang dem Antrag von Verteidiger Bernhard Riegert gefolgt. Der Angeklagte konnte nach sechsmonatiger Untersuchungshaft das Landgericht als freier Mann verlassen. Dem Geschädigten muss er ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro zahlen.

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