Messer in den Rücken gerammt

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Täter handelte möglicherweise im Zustand der Schuldunfähigkeit

Pforzheim. Weil er einem Mitbewohner in der Obdachlosenunterkunft einen Messerstich in den Rücken versetzt hat, musste sich in dieser Woche ein 22-Jähriger in Pforzheim vor Gericht verantworten. Der Täter hatte nach seiner Attacke in der Dusche selbst den Rettungsdienst alarmiert. Er habe „einen abgestochen“, meldete er.

Vor der Auswärtigen Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Andreas Heidrich machte der Angeklagte nur Angaben zu seiner Person. Er ist in Pforzheim geboren und aufgewachsen. Als er 18 war, begann er an einer Psychose zu leiden, er lebte hauptsächlich von der Unterstützung der Familie. Durch eine ausgeprägte Spielsucht hat er Schulden. Deren Höhe ist ihm nicht bekannt. Wie Staatsanwältin Christine Roschinski schon beim Vortragen der Anklageschrift bemerkte, dürfte der 22-Jährige im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben.

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