Merkel hat Gesetze gebrochen
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Zum Kommentar „Standhalten“ vom 28. September:
In dem Kommentar wird Angela Merkel als Verteidigerin des Asylrechts hingestellt. Das wundert mich sehr. Denn die Kanzlerin hat mehrere Rechtsbrüche zu verantworten; zum Beispiel den Transport von Migranten ohne Einreisegenehmigung in Sonderzügen der Bahn über die deutschen Grenzen (gesetzwidriges Schleusen) und die unterlassene Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern. Letztere fällt zwar in die Zuständigkeit der Bundesländer, aber die Kanzlerin müsste auf diese Druck ausüben, weil die Länder die meisten abgelehnten Asylbewerber nicht abschieben. Auch die Nichtbeachtung des Dublin-II-Abkommens ist ein Rechtsbruch.
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