Maulbronn klärt die Brunnenfrage

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Maulbronn (md). Die Stadt Maulbronn will ihre Polizeiverordnung auf den neuesten Stand bringen. Unter anderem soll eindeutiger als bisher geregelt werden, welche öffentlichen Brunnen die Bevölkerung nutzen darf.

Sowohl Gemeinderat als auch Verwaltung sähen die Notwendigkeit, durch eine genaue Ortsbeschreibung für Klarheit bei der Nutzung öffentlicher Brunnen zu sorgen, heißt es aus dem Rathaus. Hintergrund ist, dass sich besonders Gartenbesitzer während trockener und heißer Phasen gerne Wasser an öffentlichen Brunnen holen. In der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 26. Juni, soll die geänderte Verordnung erlassen werden. In dem Papier wird festgestellt, dass der Schafhofbrunnen vor dem Gebäude Stuttgarter Straße 51 und der Stadtbadbrunnen zwischen der Stuttgarter Straße 68 und 70 öffentliche Brunnen sind. „Die Brunnen in Schmie (vor Gebäude Hauptstraße 8) und Zaisersweiher (vor Gebäude Postplatz zwei) sind Zierbrunnen und somit keine öffentlichen Brunnen im Sinne dieser Verordnung. Dort ist eine Wasserentnahme unzulässig.“

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