Mast: Stadt entscheidet über Widerspruch
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Möglicherweise hat das Regierungspräsidium das letzte Wort
Mühlacker. Während um die Neugestaltung des Mühlehofareals erneut eine öffentliche Diskussion entbrannt ist und eine Initiative den Bau eines Einkaufszentrums verhindern will, ist rund um ein anderes Thema, nämlich die Zukunft des großen Sendemasts, erst mal Ruhe eingekehrt. Doch das heißt nicht, dass das letzte Wort schon gesprochen und das Wahrzeichen der Senderstadt dauerhaft gesichert ist.
Eine Bestandsaufnahme: Nachdem das Landesamt für Denkmalpflege erklärt hatte, dass es sich bei dem Mast um ein Kulturdenkmal handelt, habe die Stadt Mühlacker als untere Denkmalschutzbehörde einen entsprechenden „feststellenden Verwaltungsakt“ erlassen, berichtet Werner Betz vom städtischen Planungs- und Baurechtsamt. Gegen diesen Akt hat der SWR, wie berichtet, Widerspruch eingelegt. Nun sei es an der Kommune als zuständige Behörde, zu prüfen, „ob sie dem Widerspruch abhelfen kann“. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. „Wir haben das Landesamt für Denkmalpflege um eine ergänzende Stellungnahme gebeten“, so Betz am Donnerstag im Gespräch mit unserer Zeitung. Liege die Stellungnahme vor, entscheide die Stadt. „Wenn wir nicht abhelfen können, müssen wir den Widerspruch dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Entscheidung vorlegen.“ Denn: Die Stadt kann zwar abhelfen, doch nur die Karlsruher Behörde darf gegebenenfalls den Widerspruch gegen die Einordnung des Sendemasts als Kulturdenkmal ablehnen. Beruhigend für die Senderretter ist immerhin, dass der SWR schriftlich mitgeteilt habe, dass der Mast bis zum Abschluss der laufenden Verfahren – die allerdings möglicherweise erst gerichtlich entschieden werden – nicht abgebrochen werde.
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