Märchenstunde im Gerichtssaal

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Zeugen „glänzen“ mit Vermutungen, Widersprüchen, Aussageverweigerung und durch Abwesenheit

Maulbronn/Mühlacker. Weil ein Tatzeuge nicht auftauchte, geht die Hauptverhandlung gegen das Brüdertrio, das in der Nacht des 24. November vor einem Lokal in Mühlacker einen 22-Jährigen geschlagen, getreten und eventuell mit einem Messer verletzt haben soll, bereits in die zweite Verlängerung. Gestern wurde der am 1. Juli begonnene Prozess fortgesetzt.

Nachdem zum Auftakt schon neun Zeugen ausgesagt hatten, bemühte das Gericht nun fünf weitere. Doch ausgerechnet jener Zeuge, der wenige Minuten nach dem Opfer die Mühlacker Polizeiwache aufgesucht und dessen Tatschilderung im Wesentlichen bestätigt hatte, ignorierte die Vorladung. Telefonisch war er nicht zu erreichen, laut seinem Arbeitgeber ist er seit dem Ende seines Urlaubs am 4. Juli nicht wieder in der Firma aufgetaucht. An seinem Wohnsitz wurde er seit Wochen nicht mehr gesehen. Zeugen wollen gehört haben, dass er ins Ruhrgebiet abgewandert sei. Nun will das Gericht versuchen, ihn bis zum nächsten Verhandlungstermin am 21. Juli ausfindig zu machen. Das Aussageverhalten der anderen unmittelbaren Tatzeugen, die gestern vor Gericht erschienen, war unter dem Strich genauso wenig erhellend wie das ihrer Vorredner beim Prozessauftakt. „Ich war so besoffen, dass ich nichts dazu sagen kann“, meinte ein 21-Jähriger. Ein weiterer Zeuge kam sich besonders lässig vor, als er gleich beim Betreten des Gerichtssaals lauthals tönte: „Ich werde die Aussage verweigern.“ Angeblich habe er sich nur um seinen Bruder gekümmert, der auch mit einem der Angeklagten in Streit geraten war. Seine Angaben zur Tat waren gespickt mit Vermutungen und Widersprüchen, sichtlich nervös rutschte der Zeuge auf seinem Stuhl hin und her. „Er hat sein Märchen nicht auf der Reihe“, unterstellte Verteidiger Cornelius Schaffrath. Einem weiteren Zeugen droht gar ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage. Im Beisein eines der Angeklagten und von Unbeteiligten soll er erzählt haben, dass das vermeintliche Tatopfer ein Messer besitze und ihm dieses bei einem Streitgespräch einmal gezeigt habe. Daran konnte er sich nun nicht mehr erinnern, was nach Einschätzung der Angeklagten und ihrer Verteidiger auf der Freundschaft zwischen den Vätern von Opfer und Zeuge beruht. Dieser soll vor der Verhandlung geäußert haben, er werde nichts sagen, weil die Familien miteinander telefoniert hätten.

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