Luftschutzbeauftragter: Position wird gestrichen
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Knittlingen (fi). Noch 13 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs waren die Gemeinden aufgefordert, einen örtlichen Luftschutzbeauftragten zu ernennen. 1958 übertrug der damalige Knittlinger Gemeinderat dieses Amt dem Feuerwehrkommandanten, dem dafür eine jährliche Aufwandsentschädigung von 100 Mark zugesprochen wurde. Jetzt beschloss das Fauststädter Ratsgremium einstimmig, die Position des Luftschutzbeauftragten zu streichen, da keine Notwendigkeit mehr dafür gegeben sei. Ab dem Haushaltsjahr 2018 wird auch die Zahlung der Entschädigung von 52 Euro eingestellt.
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