Luftreinhaltung: Öfen auf dem Prüfstand
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Mühlacker (pm). Die Gesetze sehen seit 2010 Grenzwerte für sogenannte Einzelraumfeuerstätten vor, heißt es laut der CDU-Fraktion des Gemeinderats in der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine entsprechende Anfrage von Stadtrat Günter Bächle. Davon seien nicht nur funktional notwendige Hauptöfen betroffen, sondern auch Schwedenöfen und andere Öfen, die nur der Zuheizung dienen.
Bis Ende 2014 hätten Öfen mit Baujahr bis 1974, die Grenzwerte nicht einhalten, außer Betrieb genommen werden müssen, bis Ende 2017 gelte dies für Öfen bis Baujahr 1984, gibt die CDU Schneider weiter wieder. Weitere Schritte: 2020 bis Baujahr 1994, 2024 bis Baujahr 2010. Soweit Schornsteinfeger bei Heizungen Unregelmäßigkeiten feststellten, forderten sie den Eigentümer auf, „rechtmäßige Zustände herzustellen“. Geschehe dies nicht, dann meldeten sie dies an die Stadt, die den Fall dann überwache. Die Baurechtsbehörde werde mangels Kenntnis nicht von sich aus tätig. Vom Eigentümer werde regelmäßig nicht eine konkrete Maßnahme wie der Einbau eines Filters gefordert, „sondern die Herstellung rechtmäßiger Zustände durch Einhaltung der Grenzwerte“. Dies könne durch den Nachweis der Einhaltung anhand einer Messung oder eines Datenblatts des Herstellers erfolgen, durch Ersatz des alten Ofens durch ein neues Modell, durch Filtereinbau oder durch Außerbetriebnahme, so die Stadtverwaltung. Bächle wollte wissen, ob die Stadt die Installation von Filteranlagen für Hobby-Ofen in Wohnzimmern angeordnet habe. Hintergrund ist, dass Heizungen auch als eine der Ursachen für die Luftbelastung in der Umweltzone Mühlacker gelten.
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