Liebe endet mit Messerattacke
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18-Jähriger zu zweieinhalbjähriger Jugendstrafe verurteilt
Pforzheim (weg). Aus einer innigen Kinderfreundschaft war eine Teenagerliebe geworden. Aber am 27. Oktober schnitt der 18-jährige Timo (Name geändert) seiner eineinhalb Jahre jüngeren Freundin im Stadtpark die Kehle durch. Sie hatte gesagt, sie wolle lieber sterben, als mit ihm zusammenzubleiben. Der Schnitt war so tief, dass er die Luftröhre freilegte, nur Millimeter war er von der Hauptschlagader entfernt. Ein Stich in den Bauch traf die Leber. „Es war, als wäre er nicht er selbst“, schilderte die inzwischen 17-Jährige den Fall vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Miriam Streicher. Mit viel Glück hatte sie überlebt.
Und mit viel Glück stand der Angeklagte nicht vor einer großen Jugendstrafkammer wegen Totschlages, sondern vor dem Jugendschöffengericht wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Richter verurteilten ihn zu einer zweieinhalbjährigen Jugendstrafe. „Jedes andere Urteil wäre unangemessen“, sagte Streicher in ihrer Begründung. Verteidiger Cornelius Schaffrath meinte, sein Mandant habe der jungen Frau schließlich „das Leben gerettet“, habe den Notarzt alarmiert, ihr Blut versucht zu stillen, und möge doch mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.
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