Leichtsinn kann teuer werden
Archiv
Der Ölbronn-Dürrner Gemeinderat regelt die Kosten für die Inanspruchnahme der Feuerwehr neu
Ölbronn-Dürrn. Laut Feuerwehrgesetz tragen die Gemeinden grundsätzlich die Kosten für ihre Wehr. Von Fall zu Fall werden die Einsätze dem Kostenverursacher in Rechnung gestellt. Hier darf die Gemeinde aber nur die tatsächliche Leistung in Ansatz bringen, ein gewinnorientiertes Handeln ist nicht statthaft – insgesamt eine sehr komplexe Thematik. „Deshalb und aus Gründen der Rechtssicherheit haben wir das Beratungsbüro KBK, Kommunal-Beratung Kurz, mit der Gebührenkalkulation beauftragt“, erklärte der Ölbronn-Dürrner Rechnungsamtsleiter Uwe Ribstein zur Vorlage des von KBK ausgearbeiteten umfangreichen Zahlenwerks. Darüber hatte das Gremium zu beraten und über die Höhe des Kostenersatzes bei Inanspruchnahme der Wehr zu entscheiden.
Die Kosten sind in einem Kostenersatzverzeichnis festgelegt, rückwirkend gültig ab dem 1. Januar 2013. Einstimmig nahmen die Räte die Neufassung der „Kostenersatzsatzung über die Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Ölbronn-Dürrn“ an.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen