Lebenslang für Mord in der Kita

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54-Jähriger hat nach Überzeugung des Gerichts heimtückisch gehandelt

Karlsruhe/Pforzheim (weg/dpa). Zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes hat das Schwurgericht beim Landgericht Karlsruhe am Donnerstag den 54-jährigen Angeklagten verurteilt. Der Mann aus einem Ortsteil von Keltern hatte am 17.Mai, kurz nach 14.30 Uhr, seine Ehefrau, eine Erzieherin, an ihrem Arbeitsplatz, der Kindertagesstätte der Michaelsgemeinde in Pforzheim, förmlich niedergemetzelt. Allein zehn wuchtige Stiche hatte er ihr in die Brust versetzt. Weitere 21 hatten Rücken, Bauch und Arme getroffen. Die Frau war praktisch „blutleer“, wie es der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt beschrieb, ins Krankenhaus eingeliefert worden. Ihr Leben konnte trotz schneller ärztlicher Hilfe nicht mehr gerettet werden; zwei Tage später wurden die lebenserhaltenden Maschinen abgestellt.

Es waren nur ein paar Schritte – gerade einmal 30 Meter –, die die 50-Jährige von der Kita bis zur Tiefgarage zurückzulegen hatte. Aber diese wenigen Meter besiegelten ihren Tod. Auf dieser kurzen Strecke war sie auf keinen Angriff ihres Mannes, von dem sie sich getrennt hatte, gefasst gewesen. Weder hatte sie ihr zwei Stunden zuvor gekauftes Pfefferspray zur Hand noch hatte sie die Polizei alarmiert, wie sie es bereits am Vorabend der Tat getan hatte, als er an ihrer Unterkunft bei ihrem Sohn geklingelt hatte. Da war sie in Panik geraten, hatte Todesangst und verkroch sich unter einen Tisch.

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