Lebenshilfe protestiert gegen Ausschluss
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Behinderte mit hohem Betreuungsbedarf dürfen nicht an der Bundestagswahl teilnehmen – Kampf gegen „Diskriminierung“
Behinderte mit einem besonderen Betreuungsbedarf dürfen bei der Bundestagswahl ihre Stimme nicht abgeben. Dagegen wehrt sich die Lebenshilfe aufs Entschiedenste – bundesweit, aber auch auf regionaler Ebene. Der Wahlrechtsausschluss verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.
Achim Wegmer, Ehrenmitglied des Bundesvorstands der Lebenshilfe, fordert ein Wahlrecht für alle Menschen mit Handicap. Das Bild zeigt ihn in der Lomersheimer Werkstätte. Foto: Sadler
Mühlacker. Mehr als 80000 Menschen mit geistiger Behinderung dürfen bei der Bundestagswahl am 24. September nicht wählen, weil sie „eine Betreuung in allen Angelegenheiten“ haben, wie es im offiziellen Amtsdeutsch heißt. Zu „allen Angelegenheiten“ gehören unter anderem die Bereiche Vermögens- und Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung.
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