Landesregierung erlaubt Wettkämpfe
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Nachdem die Fußballprofis den Spielbetrieb bereits Mitte Mai wieder aufnehmen durften, können nun endlich auch Teile der Amateur- und Breitensportler wieder aufatmen. Allerdings gelten im Hobbybereich strenge Auflagen, die manche nicht umsetzen können.
Stuttgart/Enzkreis. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und das Ministerium für Soziales und Integration haben Ende vergangener Woche eine geänderte Fassung ihrer gemeinsamen „Corona-Verordnung Sportwettkämpfe“ verkündet. Damit dürfen laut einer Mitteilung nun in ganz Baden-Württemberg auch wieder Wettbewerbe im Breiten- und Leistungssport ausgetragen werden. Die neue Regelung gelte allerdings nur für kontaktlose Sportarten, „bei denen ein Abstand von eineinhalb Metern eingehalten werden kann“. Beispiele sind Tennis, Golf, Reiten, Turnen, Schwimmen, viele Leichtathletikdisziplinen und Sportschießen. Teilnehmen dürfen bis zu 99 Sportler, Zuschauer sind weiterhin nicht zugelassen.
Weitere Lockerungen: Nicht nur die Schwimmer dürfen jetzt wieder im Rahmen von Wettbewerben ihre Kräfte messen.Archivfoto: Stahlfeld
„Die Veranstalter vor Ort müssen die gängigen Infektionsschutzvorgaben einhalten und ein entsprechendes Hygieneschutzkonzept entwickelt haben, um es auf Verlangen vorzuzeigen“, erklärten die Ministerien. Um Infektionsketten nachvollziehen zu können, seien die Teilnehmer und die Trainingseinheiten, die prinzipiell seit dem 11. Mai wieder erlaubt sind, zu dokumentieren. Zudem müsse eine Person benannt werden, die für die Einhaltung der Regeln vor Ort verantwortlich ist. Bisher hatte die ,Corona-Verordnung unter strengen Auflagen nur Ausnahmen für Profi- und Spitzensport zugelassen.
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