Land darf sich nicht vor Grünbrücken drücken

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Schweickert fordert Lärmschutzmaßnahmen an der A8

Enzkreis (pm). Im Zuge der geplanten Grünbrücken über die Autobahn A8 im Enzkreis hat der Landtagsabgeordnete des Enzkreises, Professor Dr. Erik Schweickert, bei der Landesregierung Informationen über die genaue Ausgestaltung der Tierschutzkorridore und insbesondere möglicher Lärmeffekte durch die Grünbrücken über die A8 eingeholt. Dabei hat sich laut einer Mitteilung herausgestellt, dass dem Lärmschutz nur eine untergeordnete Rolle beigemessen wird. Während in Remchingen trotz der Massivität des Bauwerks keine Berechnung mit Unterscheidung von Baustoffalternativen stattfand, wurde bei der Planung der schmaleren Grünbrücke im Hagenschieß sogar komplett auf eine schalltechnische Untersuchung verzichtet. Für Schweickert sei dies nicht nachvollziehbar: „Selbst wenn dort keine direkte Wohnbebauung mit Schallschutzansprüchen angrenzt, ist durch die Trichterwirkung bei Grünbrücken und die Aggregation mit dem Geräuschpegel der A8 generell von Lärmeffekten auszugehen.“ Der Landtagsabgeordnete störe sich vor allem daran, dass die Grünbrücken nicht schon von vornherein in eine Gesamtbetrachtung des Lärmteppichs der A8 eingeflossen sind, sondern von Seite des Regierungspräsidiums Karlsruhe nur als singuläre Maßnahme betrachtet werden. Schweickert fordert, dass die Planfeststellungsverfahren, die in einem engen Zusammenhang stehen, auch als solche betrachtet werden: „Für den lärmgeplagten Bürger ist es zweitrangig, aus welcher theoretisch errechneten Quelle der Lärm stammt, der ihm den Schlaf raubt.“

Des Weiteren kritisiert der Enzkreis-abgeordnete, dass sich das Land bei den kommunalen Folgekosten einen „schlanken Fuß“ macht. Es könne nicht sein, „dass die grüngeführte Landesregierung bei den Vorortterminen den Eindruck erweckt, dass die Maßnahmen zum Schutz der Wildtiere ja komplett vom Land bezahlt würden. Dann jedoch im Nachgang bei der Beantwortung meiner kleinen Anfrage zugeben muss, dass der Kreis und die betroffenen Gemeinden als Baulastträger sehr wohl weitere Maßnahmen bezahlen müssen“, so Schweickert weiter.

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