Lärmplan: Frist ist kaum einzuhalten

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Enzkreis (pm). In einer Antwort auf seine Anfrage, berichtet der Enzkreis-Abgeordneten Dr. Hans-Ulrich Rülke, habe das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur nun erstmals eingeräumt, dass der 18. Juli als Frist für die zweite Stufe der Lärmaktionsplanung gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie für viele Städte und Gemeinden nicht einzuhalten sein werde. „Nach Erachten des Ministeriums ist realistischerweise davon auszugehen, dass Überschreitungen der Frist kaum zu vermeiden sein werden“, teilte demnach Staatssekretärin Gisela Splett mit.

Ursache dafür, dass der Stichtag den Kommunen zusehends Sorge bereite, sind laut Rülke Verzögerungen bei der Lärmkartierung. Diese war von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg wegen technischer Probleme erst mit erheblicher Verzögerung zur Verfügung gestellt worden, so dass die Städte und Gemeinden erst in diesem Jahr mit der Lärmaktionsplanung beginnen konnten.

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