Lärmbelastung hält sich in Grenzen
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Fachbüro hat Werte in Ölbronn und Dürrn auf Hauptstraßen und Schienen ermittelt
Ölbronn-Dürrn. In Ölbronn-Dürrn sind nach Ansicht eines Expertenbüros keine verkehrsrechtlichen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.
Die Räte hatten in der Gemeinderatssitzung im April beschlossen, einen Lärmaktionsplan im vereinfachten Verfahren aufzustellen. Die Kommune ist im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes dazu verpflichtet, im Fünf-Jahres-Takt einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Hierzu wurde das Büro Rapp Trans AG beauftragt, die örtliche Lärmbelastung an den Hauptstraßen und Schienen zu messen und zu berechnen. Klagen über hohe Lärmbelastung, insbesondere an der Steinbeisstraße und der Neulinger Straße in Ölbronn und an der Hauptstraße in Dürrn, waren diesem Beschluss vorausgegangen.
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