Lärmbelastung an der B10 wird neu überprüft

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Neuer Asphalt soll Abhilfe schaffen

Mühlacker (pm). Die Stuttgarter Straße in Mühlacker, die nach monatelangen Bauarbeiten in der nächsten Woche wieder freigegeben werden soll, ist mit einem „lärmoptimierten Asphalt“ versehen worden. Im Rahmen der nächsten Stufe der Lärmaktionsplanung im Jahr 2019 müsse neu berechnet werden, ob mit dem neuen Belag an der innerstädtischen B10 weiterhin die Grenzwerte für die Lärmbelastung überschritten werden oder nicht, schreibt Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle.

Bächle hatte nach eigener Darstellung Fragen von Anwohnern der Stuttgarter Straße aufgegriffen, aus denen der Wunsch hervorgegangen sei, nach der Wiedereröffnung der B10 etwas gegen die (Lärm-)Belastungen zu tun. Auf der B10 bestehe keine Tonnage-Begrenzung, steht laut Bächle in der Antwort aus dem Rathaus. Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung sei das Gewicht für Lkws auf 40 Tonnen begrenzt. Für Schwertransporte wie zum Beispiel den Bagger zum Mühlehof-Abriss gebe es ein Sondergenehmigungsverfahren.

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