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Kriminalbeamte zu den Ermittlungen im Fall Simon Paulus – Plädoyers müssen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten werden

Enzkreis/Karlsruhe. Die Plädoyers im Prozess um den Mordfall Simon Paulus werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Das steht seit der nichtöffentlichen Vernehmung der Ehefrau des 30-jährigen Hauptangeklagten am Montagmorgen im Landgericht Karlsruhe fest. Weil bei den Aussagen der Frau intime Details zur Sprache kamen sowie einige Bilder und Videos von mutmaßlichen sexuellen Übergriffen gezeigt wurden, gab die Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Leonhard Schmidt dem Antrag von Nebenklagevertreterin Stephanie Vogt auf Ausschluss der Öffentlichkeit erwartungsgemäß statt. Und in einem solchen Fall sieht die Strafprozessordnung auch den Ausschluss von Besuchern und Berichterstattern bei den Plädoyers von Anklage und Verteidigung vor.

Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag von Rechtsanwalt Ulrich Sommer zur Abtrennung des Vergewaltigungsverfahrens von den beiden weiteren Tatkomplexen, dem mutmaßlichen Mord am Birkenfelder Büchsenmacher Simon Paulus und der möglichen geplanten Ermordung einer 60-jährigen Frau aus Maulbronn. Der Verteidiger des Hauptangeklagten hatte seinen Vorstoß damit begründet, dass die drei 26, 27 und 42 Jahre alten Mitangeklagten mit den Vergewaltigungsvorwürfen nichts zu tun hätten und deshalb bei der Befragung der Ehefrau seines Mandanten von der Hauptverhandlung beurlaubt werden könnten. Außerdem habe es im bisherigen Verfahrensverlauf doch recht unterschiedliche Aussagen zum möglichen Tathergang gegeben, so Rechtsanwalt Sommer, und deshalb sollte das Privatleben seines Mandanten nicht vor den drei weiteren Angeklagten erörtert werden.

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