Kreis nimmt Kommunen in die Pflicht
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Bei Engpässen in der Anschlussunterbringung hilft der Enzkreis und lässt sich dafür bezahlen
Ötisheim/Enzkreis. Nach 24 Monaten beziehungsweise mit der Anerkennung von Flüchtlingen als Asylbewerber sind die Kommunen für die Anschlussunterbringung der Menschen verantwortlich. Tatsächlich mangelt es in einigen Kommunen allerdings an Wohnraum. Deshalb bietet der Enzkreis für einen beschränkten Zeitraum Unterkunftsplätze gegen eine Kostenerstattung an. Sie befinden sich in der Regel in Objekten, die der Enzkreis mieten musste, um die Flüchtlinge vorläufig unterzubringen.
Die Modalitäten des Kostenausgleichs regelt ein Vertrag, den der Enzkreis mit allen Kommunen abschließen will. Der Ötisheimer Gemeinderat hat am Dienstagabend diesem Vertrag bereits zugestimmt. Dabei kann die Gemeinde nach Auskunft von Bürgermeister Werner Henle ihren eigenen Verpflichtungen zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen nachkommen. Grund: Die Flüchtlinge, die in der Enzkreis-Unterkunft an der Straße Im Bruch in Ötisheim in der vorläufigen Unterbringung leben, werden auf die Verpflichtung der Gemeinde zur Anschlussunterbringung angerechnet. Nach dem derzeitigen Stand erfüllt die Gemeinde Ötisheim also ihre Verpflichtungen in Sachen Anschlussunterbringung. Andere Kommunen hingegen werden das Angebot des Enzkreises, Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, in Anspruch nehmen müssen. Der Vertrag zur Kostenübernahme ist allerdings so ausgestaltet, dass die Kommunen sich nicht unbegrenzt aus ihrer Verpflichtung freikaufen können. Die Wohnraumüberlassung dient primär der Abfederung von Engpässen und ist auf sechs Monate befristet, wobei die Kommunen spätestens nach drei Monaten finanziell in die Pflicht genommen werden sollen. Sollten sie nur minimal ihr Aufnahme-Soll verfehlen – konkret: um bis zu zehn Prozent –, befreit der Enzkreis sie von der Kostenpflicht. Verfehlen die Kommunen ihr Aufnahme-Soll um elf bis 30 Prozent, werden zehn Euro pro Tag und Flüchtling fällig. Liegt die Diskrepanz zwischen Aufnahme-Soll und -Ist über 30 Prozent, werden 20 Euro pro Tag und Flüchtling fällig.
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