Kreis beklagt Urteil zur Forstwirtschaft
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Gericht gibt Kartellamt recht – Bürgermeister haben Arbeitsgruppe gebildet – Region sei auf mögliche Veränderungen vorbereitet
„Nach den Äußerungen des Gerichts bei den beiden mündlichen Verhandlungsterminen überrascht uns das nicht – leider“, kommentiert Dr. Hilde Neidhardt, Forstdezernentin im Landratsamt, die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Wie berichtet, hat es die Klage des Landes gegen das Bundeskartellamt abgewiesen. Die Behörde hatte das sogenannte „Einheits-Forstamt“ untersagt, weil es kartellrechtswidrig sei.
Im Fokus des Kartellamts: die gemeinsame Vermarktung von Nadelholz aus Staats- und Gemeindewald – darunter die imposanten Stämme, vor denen Forstamtsleiter Frieder Kurtz steht. Foto: Enzkreis
Enzkreis (pm). „Wir können die Argumentation des Gerichts nicht nachvollziehen und hoffen weiter, dass die derzeitige Organisation letztlich bestehen bleiben kann“, sagt Neidhardt. Allerdings sei ihre Behörde vorbereitet, falls neue Strukturen geschaffen werden müssten. Für Kommunen und Waldbesucher solle sich möglichst wenig ändern. Seit Herbst sei eine Arbeitsgruppe der Enzkreis-Bürgermeister mit dem Thema befasst.
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