Kreditantrag wirft Fragen auf
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Hat sich ein 65-Jähriger am Geld seiner Tanten bereichert? Prozess wird fortgesetzt
Mühlacker/Pforzheim (weg). Das Erbe seiner Tanten in die eigene Tasche gewirtschaftet haben soll ein 65 Jahre alter Mann. Es handelt sich laut Anklage um 145 Einzelfälle (wir haben berichtet). Es war wohl kein unbeträchtliches Vermögen, wie sich in dieser Woche beim zweiten Verhandlungstag vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik herausstellte. Obwohl eine freundliche, zugezogene Nachbarin im Laufe der Jahre festgestellt hatte, dass die beiden Schwestern „arm“ waren; wenig zu essen, wenig Kleidung.
Zum Entzücken der alten Damen brachten die Zeugin und ihr Mann bisweilen Mahlzeiten auf die andere Seite des Gartenzaunes, auch mal Kleidung. Der Mann reparierte den Rasenmäher, überhaupt half man immer mal wieder gern. Man saß abends zusammen im Garten. Bei der Erinnerung daran kamen der Zeugin die Tränen. Und: Viel habe der angeklagte Neffe tun müssen; manche Zimmer des Hauses hätten wie eine „Messie-Behausung“ gewirkt. Sie legte Fotos als Belege vor.
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