Krankenkassenkarte in falschen Händen

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Maulbronn (fg). Weil er einem Bekannten seine Krankenkassen-Karte überlassen hatte, damit dieser sich in der Klinik in Mühlacker und dem Robert-Bosch-Krankenhaus in Stuttgart behandeln lassen konnte, sollte sich am gestrigen Dienstag ein Mann vor dem Amtsgericht verantworten. Die Umstände der Freundschaftsleistung blieben jedoch ungeklärt. Sowohl der Angeklagte als auch der Zeuge glänzten durch Abwesenheit. Dafür war aber Rechtsanwalt Kristian Frank erschienen, der alle Register zog. „Was heißt: Er hat die Kassenkarte vom Angeklagten bekommen?“, wollte Frank spitzfindig den Beitrag des Kartenspenders infrage stellen.

Richter Dr. Bernd Lindner ließ allerdings durchblicken, dass er den Tatverdacht für hinreichend halte, schließlich gebe es die Aussage einer Krankenhausmitarbeiterin, dass der Patient Angst gehabt habe, nicht behandelt zu werden, wenn er keine Krankenversicherung habe. Deshalb habe er seinen Arbeitgeber, bei dem er auf 400-Euro-Basis tätig sei, gebeten, ihm die Karte zu leihen. Mit einer Einstellung des Verfahrens, wie vom Rechtsanwalt vorgeschlagen, konnte sich der Richter nicht anfreunden. Alternativvorschlag: Der Angeklagte muss der Krankenkasse den Schaden in Höhe von 869 Euro ersetzen und gleichzeitig eine Geldstrafe von 900 Euro bezahlen. „Ich werde meinem Mandanten empfehlen, dieses Urteil anzunehmen“, verabschiedete sich der Rechtsanwalt.

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