Konzept für Kampf gegen Spielhallen
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Mühlacker. Ein Dauerthema in Mühlacker ist der schwierige Kampf der Stadtväter und -mütter gegen unliebsame Vergnügungsstätten. Jetzt schlägt das Planungs- und Baurechtsamt dem Gemeinderat vor, die negativen Auswirkungen von Spielhallen, Wettbüros und Internetcafés, die das Straßenbild verunzieren und dem Image ihrer Umgebung abträglich sind, mit einer Vergnügungsstättenkonzeption durch eine planungsrechtliche Steuerung in den Griff zu bekommen. Dazu sollen, wie der stellvertretende Amtsleiter Werner Betz sagt, alte Bebauungspläne überarbeitet und neue aufgestellt werden. Denn für manche Bereiche der (Innen-)Stadt gebe es derzeit überhaupt keine Überplanung.
Weitere attraktive Ladengeschäfte wären der Stadtverwaltung lieber als Spielhallen.
Mit der vorgeschlagenen Vergnügungsstättenkonzeption versucht die Stadtverwaltung, der wachsenden Zahl von Bauvoranfragen und Bauanträgen von Spielhallenbetreibern Herr zu werden. Manch eine Halle habe genehmigt werden müssen, weil sie in Mischgebieten liege, wo derlei Einrichtungen grundsätzlich zulässig seien, so Betz. Derzeit allerdings schiebt die Kommune weiteren Spielhallen durch das Verhängen einer befristeten Veränderungssperre einen Riegel vor. Auf Dauer freilich bedarf eine nachhaltige Lösung des Problems einer Konzeption mit anschließender Umsetzung durch Bebauungspläne.
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