Klage auf Festanstellung abgewiesen
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Schulbegleiterin liegt im Zwist mit dem Landratsamt
Pforzheim. Menschen und Meinungen: Eine Schulbegleiterin auf Honorarbasis klagt auf Festanstellung beim Landratsamt Enzkreis. Damit verbunden ist der Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Diese Meinung vertritt auch die Deutsche Rentenversicherung, die ein abhängiges Arbeitsverhältnis sieht und entsprechende Zahlungen einfordert.
Das Landratsamt Enzkreis sieht das anders. Die Behörde vermittle zwar im Rahmen der Inklusion (der Teilhabe am Unterricht behinderter Kinder mit ihren nicht-behinderten Altersgenossen) Schulbegleiter, bezahle diese auch, jedoch seien dies Honorarkräfte, also Selbstständige. Deren Tätigkeit werde mit den Eltern des Kindes und der Schule abgesprochen, das Landratsamt erteile keine „Weisungen“.
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