Kirchturmpolitik und das liebe Geld

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Illinger Rat soll eine richtungsweisende Entscheidung fällen – 130 Jahre altes Gesetz und die Folgen

Illingen. Mit Kirchturmpolitik muss sich heute der Illinger Rat beschäftigen. Konkret geht es um den Turm der St.Ulrichskirche in Schützingen. Er muss für 103000 Euro saniert werden. Und dabei ist die Gemeinde mit im Boot. Denn nach dem Württembergischen Kirchengemeindegesetz von 1887 sind bürgerliche Gemeinden verpflichtet, sich an der Instandhaltung von Kirchtürmen, Kirchenglocken und Uhren zu beteiligen. Schließlich profitierten sie auch von diesen Einrichtungen, so der Geist des 130 Jahre alten Gesetzes, das doch irgendwie vage bleibt. Denn in welchem Umfang sich die bürgerlichen Gemeinden beteiligen, muss in individuellen Verträgen geregelt werden. In Schützingen beträgt die Quote laut Vertrag 50 Prozent.

Kirchturmpolitik und das liebe Geld

Idyllisch und teuer: der Kirchturm der Schützinger Ulrichskirche. Foto: Huber

Die Gemeinderäte müssen heute aber auch über den Schützinger Kirchturm hinausschauen. Denn das Kirchengemeindegesetz von 1887 gilt auch für Illingen. Hier allerdings gibt es nach aktuellem Stand keinen vergleichbaren Vertrag, der regelt, inwieweit sich die bürgerliche Gemeinde an Turm, Glocken und Uhren der Cyriakuskirche beteiligen muss. „Sofern hier Zuschüsse bezahlt wurden, handelte es sich um freiwillige Leistungen der bürgerlichen Gemeinde“, stellt Bürgermeister Harald Eiberger fest und weist darauf hin, dass vertraglich gesehen eine Ungleichheit zwischen den Ortsteilen herrsche, die sicher „hin und wieder bei Sanierungsfällen ein Thema sein wird“.

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