Kinderschänder wandert wieder ins Gefängnis

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Schöffengericht verurteilt einschlägig Vorbestraften Mann wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornos

Pforzheim. Beim Besitz und der Verbreitung von Kinderpornos verstand das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik gestern keinen Spaß. Es verurteilte den einschlägig vorbestraften Angeklagten, der mehr als 1000 Videoclips übelster Sorte abgespeichert hatte, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Damit lag das Urteil über dem Antrag von Staatsanwalt Philipp Karl, der zwei Jahre und sieben Monate gefordert hatte.

Schon in der Vergangenheit musste sich der 51-jährige Pforzheimer wegen sexuellen Missbrauches verantworten. Er hatte sich an seiner Nichte, zwei Jahre lang an seiner eigenen Tochter und außerdem an den Kindern einer Jugendfreundin vergangen, er hat seine Opfer, die zur Tatzeit zwischen sieben und 13 Jahre alt waren, ausgezogen und befingert. Eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten bekam er dafür aufgebrummt. Die Therapien gegen seine pädophilen Neigungen und die Alkoholsucht hat er mal mehr, mal weniger motiviert absolviert und nach seiner Entlassung bald schleifen lassen.

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