Kinder haben ein Recht aufs Spielen

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Ohrfeige für einen Neunjährigen bringt eine Anwohnerin, die sich gestört fühlte, vor Gericht

Kinder dürfen – und nicht nur in sogenannten Spielstraßen – auf der Straße spielen: Diesen Grundsatz hat das Maulbronner Amtsgericht einer Anwohnerin ins Stammbuch geschrieben, die sich durch kickende Jungen so gestört fühlte, dass ihr „die Hand ausgerutscht“ ist.

Kinder dürfen – und nicht nur in sogenannten Spielstraßen – auf der Straße spielen: Diesen Grundsatz hat das Maulbronner Amtsgericht einer Anwohnerin ins Stammbuch geschrieben, die sich durch kickende Jungen so gestört fühlte, dass ihr „die Hand ausgerutscht“ ist. Foto: Fotomoment

Maulbronn (ra). „Ein Kind hat jedes Recht der Welt, auf der Straße zu spielen.“ Diesen Satz hat Richter Dr. Bernd Lindner einer 70-jährigen Angeklagten mit auf den Weg gegeben, nachdem er das Verfahren gegen sie wegen Körperverletzung zum Nachteil eines Neunjährigen gegen eine Geldauflage von 500 Euro eingestellt hat.

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