Kilometerdreher kommt mit einem Freispruch davon

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Maulbronn/Mühlacker. Versuchten Betrug hat die Staatsanwaltschaft einem 48-Jährigen aus Mühlacker vorgeworfen, der bei einer Gebrauchtwagenbörse im Internet ein Auto mit falscher Kilometerangabe angeboten hatte. Das Gericht sprach ihn frei. Der Kaufpreis, den der Angeklagte für das Auto verlangte, lag unterhalb des Segments, zu dem vergleichbare Fahrzeuge desselben Typs und Baujahrs und mit dessen tatsächlicher Laufleistung angeboten werden. Ihm konnte demzufolge nicht unterstellt werden, er habe versucht, den Kaufinteressenten finanziell zu schädigen. „Im Volksmund sind sie ein Betrüger“, unterstrich Richter Dr. Bernd Lindner dennoch in der Urteilsbegründung. Aber Volksmund und Strafgesetzbuch würden den Begriff eben unterschiedlich definieren, so der Richter.

Für 6900 Euro hatte ein Händler im Herbst 2010 den sechs Jahre alten 3er BMW ohne TÜV angeboten. Der Angeklagte kaufte das Dieselfahrzeug mit einer Laufleistung von 238000 Kilometern im Auftrag seines Schwagers schließlich für 5900 Euro. Der Pkw wurde dann in einer Werkstatt für mehrere hundert Euro repariert und erhielt eine neue TÜV-Plakette. Dabei wurde auch der Tacho um 100000 Kilometer zurückgestellt.

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