Keine Steuerbefreiung für Jagdhundehalter

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Knittlingen (cb). Sollten die Besitzer von Jagdhunden, die nach aufwendiger Vorbereitung die sogenannte Brauchbarkeitsprüfung bestanden haben, von der Hundesteuer befreit werden? Mit einem entsprechenden Antrag, den Bürger bei der Stadtverwaltung eingebracht hatten, beschäftigte sich am Dienstag der Knittlinger Gemeinderat. Das Meinungsbild im Gremium war breit gefächert. Engagierter Fürsprecher der Befreiung war CDU-Rat Bernd Vogt, der auf das neue Jagdgesetz und die kostenintensive Ausbildung verwies. Skeptisch zeigten sich dagegen Jörg und Timo Steinhilper (SPD) sowie Evelyne Teschner-Klug (Alternative Liste), die auf den erhöhten Verwaltungsaufwand, zu erwartende weitere Anträge auf Befreiung und einen vor Jahren abgelehnten ähnlichen Antrag des Hundesportvereins hinwiesen. „Die Hundesteuer kostet nicht die Welt, und außerdem sollten wir nicht verschiedene Hundearten gegeneinander ausspielen“, sagte Evelyne Teschner-Klug.

Der Gemeindetag sehe in seiner Mustersatzung eine Befreiung nicht vor, überlasse eventuelle Ausnahmen den Kommunen, informierte Kämmerin Nadine Pfaffeneder. Eine knappe Mehrheit votierte letztlich gegen eine Extra-Regelung für Jagdhunde.

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