Keine Spielhalle in Stadtteilen
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Mühlacker. Diesem Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat jetzt einstimmig grünes Licht gegeben. Es gehe nicht darum, Spielhallen in Mühlacker pauschal zu verbieten, machte Planungsamtsleiter Armin Dauner klar, vielmehr komme es darauf an, den Rahmen für eine angemessene Entwicklung von Vergnügungsstätten zu setzen, um negative Auswirkungen in Grenzen zu halten. Gerade Spielhallen und Wettbüros bewirken laut Stadtverwaltung oft eine Qualitätsminderung von Einkaufsstraßen und eine Verdrängung von anderen Nutzungen.
Die Lienzinger Straße in Mühlacker: Wo sich früher eine Tankstelle befand, ist heute unübersehbar eine Spielhalle eingerichtet.
Von Gewerbegebieten und gewerblich geprägten Mischgebieten sollen Spielhallen und Wettbüros künftig generell ausgeschlossen werden. In der „abgegrenzten Einzelhandelsinnenstadt“ sind Vergnügungsstätten ausnahmsweise zugelassen – allerdings dürfen sie nicht im Erdgeschoss von Gebäuden eingerichtet sein, und es muss zwischen den einzelnen Vergnügungsstätten ein Abstand von 150 Metern sein. Vorhandene Einrichtungen genießen Bestandsschutz und sind damit von der neuen Konzeption, die mit Hilfe von Bebauungsplanverfahren umgesetzt wird, nicht betroffen.
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