Kein Heroin zum Schnäppchenpreis

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Pforzheim (weg). Igor (Name geändert) musste sich gestern vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Stephanie Gauß wegen Drogenhandels verantworten. Fünf Kilogramm Heroin hatte der 31-Jährige in einer Bar angeboten. 30000 Euro sollte der Stoff kosten. Normalerweise hat der Interessent dafür rund 200000 Euro auf den Tisch zu legen. Weil aber Igor, ein Zeitarbeiter und Hartz-IV-Empfänger, gar kein Heroin zu bieten hatte – keine fünf Kilo, keine fünf Gramm, ja nicht mal ein halbes Gramm –, fand er milde Richterinnen: Er kam mit einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je zehn Euro, insgesamt 1400 Euro, davon. Was im Grunde eine Strafe für seine maßlose Aufschneiderei war.

Es begann im Mai 2012, als Igor in einer Pforzheimer Bar eine junge Frau erblickte, die ihm gefiel. Er sprach sie an. Irgendwie kam das Gespräch auf Drogen. Igor tönte, er könne fünf Kilo Heroin besorgen. Das interessierte die junge Dame. Denn sie war verdeckte Ermittlerin der Kriminalpolizei. Ein halbes Gramm wolle sie zunächst mal haben, als Probe. Das wollte ihr Igor am nächsten Abend bringen. Er kam aber nicht. Sie rief ihn an. Ein neuer Termin am folgenden Abend wurde vereinbart. Igor kam nicht. Ein neues Treffen wurde vereinbart. Igor kam. Ohne Heroin. Die Richterinnen würdigten die geänderten Lebensumstände Igors, der inzwischen verheirateter Familienvater ist, sowie sein Desinteresse und das Unvermögen, Heroin zu besorgen,

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