Kein Fall von freier Meinungsäußerung

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Kontrahentin von Oana Krichbaum zu Bewährungsstrafe verurteilt

Pforzheim (weg). Die Angeklagte wird in Berufung gehen. Das erklärte sie nach dem Ende des dritten Verhandlungstages, an dem Amtsrichter Patrick Stemler sie wegen übler Nachrede in Tateinheit mit übler Nachrede von Personen des öffentlichen Lebens zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und 80 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt hatte.

Vorgeworfen wurde der 46-jährigen Finanzwirtin, dass sie auf Facebook immer wieder die Rechtsanwältin und Pforzheimer Gemeinderatskandidatin Oana Krichbaum als „Kindertrafikantin“ bezeichnet hatte, die Geld aus Adoptionen rumänischer Kinder in die eigene Tasche gesteckt habe. Deren Ehemann, der Bundestagsabgeordnete Gunther Krichbaum, halte seine schützende Hand über das Geschehen.

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