Kein Fall von freier Meinungsäußerung
Archiv
Kontrahentin von Oana Krichbaum zu Bewährungsstrafe verurteilt
Pforzheim (weg). Die Angeklagte wird in Berufung gehen. Das erklärte sie nach dem Ende des dritten Verhandlungstages, an dem Amtsrichter Patrick Stemler sie wegen übler Nachrede in Tateinheit mit übler Nachrede von Personen des öffentlichen Lebens zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und 80 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt hatte.
Vorgeworfen wurde der 46-jährigen Finanzwirtin, dass sie auf Facebook immer wieder die Rechtsanwältin und Pforzheimer Gemeinderatskandidatin Oana Krichbaum als „Kindertrafikantin“ bezeichnet hatte, die Geld aus Adoptionen rumänischer Kinder in die eigene Tasche gesteckt habe. Deren Ehemann, der Bundestagsabgeordnete Gunther Krichbaum, halte seine schützende Hand über das Geschehen.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen