Kaufzwang bereitet Lustgewinn
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Angeklagter bestellt hemmungslos im Internet und bezahlt nicht
Maulbronn. Wegen Betrugs ist gestern vom Amtsgericht Maulbronn ein 28-Jähriger zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten verurteilt worden.
Staatsanwältin Sigrid Micol warf dem Mann vor, aus „Kaufzwang“ über Jahre hinweg Waren im Internet bestellt zu haben, obwohl ihm klar war, dass er aufgrund seiner finanziellen Situation nicht in der Lage ist, die Rechnungen zu begleichen. Bei der Wahl der Objekte seiner Begierde ging der Mann scheinbar wahllos vor – etwa vom Regenschirm für rund 150 Euro bis hin zu einer Videoüberwachungsanlage im Wert von über 6000 Euro. Insgesamt blieben die Verkäufer auf offenen Rechnungen sitzen, deren Gesamtwert sich auf einen deutlichen fünfstelligen Bereich summiert. Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner sah den momentan erwerbslosen Mann, der bereits wegen einschlägiger Delikte im vergangenen Jahr für rund zwei Monate in Haft war, als „voll schuldfähig“ an, da durch „Lustgewinn“ ausgelöster Kaufzwang nicht als Krankheit gelte.
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