Jugendgericht zweifelt Vergewaltigung an

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Junge Rumänin verstrickt sich in Widersprüche – Verhängnisvolle Liebschaft zwischen Leidenschaft, Scham und Schuldgefühlen

Pforzheim/Mühlacker. Vergewaltigung, Körperverletzung und Nötigung oder verhängnisvolle Liebschaft eines jungen Paares, geprägt von Leidenschaft, Scham und Schuldgefühlen? Diese Frage musste das Jugendschöffengericht beantworten. Auf der Anklagebank saß ein 22-jähriger Rumäne, der bereits am ersten Verhandlungstag wortreich seine Unschuld beteuert hatte, während sein Verteidiger, Constantin Sperneac-Wolfer, alles daran setzte, die Glaubwürdigkeit des Opfers zu erschüttern. In der Tat stellte Richterin Stephanie Gauß gestern bei der Urteilsverkündung fest, dass es berechtigte Zweifel an der Aussage des Opfers gebe – vor allem, was den Vorwurf der Vergewaltigung betreffe. Was bleibt, ist Körperverletzung und Nötigung. Hier kam das Schöffengericht zu der Überzeugung, dass die Hämatome der damals minderjährigen Rumänin aus Mühlacker Folge eines Gerangels um ein Mobiltelefon gewesen seien, auf dem sich ein Bild der jungen Frau mit ihrem neuen Liebhaber befindet. Für diese Tat kassierte der Angeklagte, der in Frankreich lebt und nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde, eine Verwarnung und eine Geldstrafe von 1000 Euro.

Die Geschichte des Angeklagten: Seine große Liebe habe ihn am 16. März 2017 aufgefordert, für ein Schäferstündchen die weite Reise von Frankreich nach Mühlacker anzutreten. Und weil er der Frau fast verfallen gewesen sei, habe er die 700 Kilometer lange Fahrt angetreten und sei um 6.45 Uhr am Ziel gewesen. In den frühen Morgenstunden habe es Küsse und einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gegeben, bis er ein Bild auf dem Mobiltelefon seiner Geliebten entdeckte, das sie mit einem Nebenbuhler zeigte. Bei dem anschließenden Streit um das Mobiltelefon habe er sich aber mehr verteidigen müssen, als dass er angegriffen habe.

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